- verzollte Ware
- товар, оплаченный таможенной пошлиной
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Zoll — Steuer; Abgabe; Straßennutzungsgebühr; Straßenbenutzungsgebühr; Maut; Wegzoll; (Einheitenzeichen); in (Einheitenzeichen) * * * Zoll [ts̮ɔl], der; [e]s, Zölle [ ts̮œlə]: 1. Abgabe, die für bestimmte Waren bei … Universal-Lexikon
Versandschein — Ein Versandschein ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Man unterscheidet folgende Versandscheine: T1 für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren T2 für… … Deutsch Wikipedia
Zollverein — (Zollverband), die vertragsmäßige Vereinigung mehrer selbständiger Staaten zu einem einheitlichen Zollsystem mit gemeinsamen Zolleinrichtungen, Zollstellen, Zollaufsichtsbehörden etc. Der Gedanke eines Z s muß sich mit der Zeit überall da bilden … Pierer's Universal-Lexikon
Versandanmeldung — Eine Versandanmeldung (auch: Versandschein) ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS)… … Deutsch Wikipedia
Versandverfahren — regelt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der am Außenhandel beteiligten Personen die Beförderung von Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten. Das für alle Mitgliedstaaten geltende… … Lexikon der Economics